§1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGBs“) sind gültig und finden Anwendung auf alle Onlinedienste, die die Villaret Ingenieurgesellschaft mbH, Am Lärchengrund 8, 15366 Hoppegarten, Deutschland (nachfolgend “Auftragnehmer“ genannt) gegenüber dem Nutzer des Onlinedienste als ihrem Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber“ erbringt. (nachfolgend “Auftraggeber“ genannt).
2. Die Beauftragung der konkret vom Auftragnehmer bereitzustellenden Onlinedienste erfolgt durch Abschluss eines Vertrages gemäß § 2.
2.1 Die Bedingungen dieses Vertrages gelten auch für eine spätere Erweiterung der beauftragten Onlinedienste oder des Nutzungsgrades eines bereits beauftragten Onlinedienstes.
2.2 Sämtliche Verpflichtungen des Auftragnehmers aus diesem Vertrag gelten nur in Bezug auf die beauftragten Onlinedienste und deren Funktionalitäten.
3. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers erlangen nur Geltung, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich akzeptiert werden. Die vorbehaltlose Leistungserbringung durch den Auftragnehmer stellt kein Einverständnis mit den Geschäftsbedingungen des Auftraggebers dar.
§2 Zustandekommen des Vertrages
1. Der Vertrag (nachfolgend „Vertrag“) kommt entweder mit einem Auftrag/einer Bestellung des Auftraggebers und einer entsprechenden Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande oder durch Registrierung des Auftraggebers für einen konkreten Onlinedienst des Auftragnehmers auf der Plattform des Auftragnehmers und entsprechender Freigabe/Ermöglichung der Nutzung des Onlinedienstes durch die Plattform.
§3 Definitionen
1. „Onlinedienst“ bezeichnet die Bereitstellung von Softwareapplikationen einschließlich gegebenenfalls dazugehöriger offline-Komponenten auf einer vom Auftragnehmer zugänglich gemachten Systemplattform.
2. „Plattform“ ist die Gesamtheit der Hard- und Software (Systemplattform), die vom Auftragnehmer mittelbar oder unmittelbar bereitgehalten wird, um die Onlinedienste zu erbringen. Nicht zur Plattform gehört Hard- und Software zur Kommunikation mit Dritten, z.B. Telekommunikationsprovidern, auch soweit sie beim Auftragnehmer bereitgehalten wird.
3. „Verfügbarkeit“ bedeutet die technische Nutzbarkeit der Plattform am Übergabepunkt zum Gebrauch durch den Auftraggeber, wie sie in §6 näher definiert ist.
4. „Fehler“ ist eine objektiv nachteilige Abweichung der Funktionsweise eines Onlinedienstes von der in der Anwendungsdokumentation beschriebenen oder, soweit keine Funktionsweise beschrieben ist, von der üblicherweise zu erwartenden Funktionsweise des jeweiligen Onlinedienstes.
5. „Abonnement“ bezeichnet einen Vertrag für einen Onlinedienst für eine fest vereinbarte Mindestlaufzeit.
§4 Bereitstellung von Onlinediensten
1. Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung der vom Auftraggeber im Vertrag bestimmten Onlinedienste des Auftragnehmers auf Servern an einem vom Auftragnehmer frei bestimmbaren Ort zur Nutzung durch den Auftraggeber mittels einer Browsersoftware über das Internet für dessen eigene Geschäftszwecke.
2. Der Funktionsinhalt ergibt sich aus der Online-Dokumentation, die auf der Plattform zur Verfügung steht.
§5 Hardware, Systemsoftware und Infrastruktur
1. Der Auftragnehmer stellt die notwendige Hardware einschließlich Systemsoftware und EDV-technischer Infrastruktur zur Bereitstellung der Onlinedienste bereit und sorgt für den technischen Betrieb der Plattform.
1.1 Der Zugriff von außen auf die Plattform am Anschlusspunkt (z.B. die hardware- und softwaretechnische Ausstattung der Clients des Auftraggebers z.B. mit einer geeigneten Browsersoftware und die Bereitstellung eines entsprechenden Internetzugangs) unterliegt der Verantwortung des Auftraggebers. Übergabepunkt für Onlinedienste und Anwendungsdaten ist der Anschlusspunkt der Plattform an das öffentliche Telekommunikationsnetz (Ausgangsport des Ausgangsrouters der Plattform.
2. Der Auftragnehmer hält auf der EDV-technischen Infrastruktur (insbesondere in Datenbank und Dateisystem) Speicherplatz für die vom Auftraggeber erzeugten und die zur Nutzung der Plattform erforderlichen Daten bereit.
2.1 Soweit im Zuge des Vertragsschlusses eine Höchstmenge für auf der Plattform gespeicherten Anwendungsdaten des Auftraggebers festgelegt wurde, hält der Auftragnehmer den im Vertrag festgelegten Speicherplatz bereit. Zusätzlich in Anspruch genommener Speicherplatz wird, soweit dort festgelegt, zu den im Vertrag bestimmten Preisen oder gemäß der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preisliste des Auftragnehmers zusätzlich berechnet.
2.2 Archivdaten des Auftraggebers können nach entsprechender mindestens einmonatiger Vorankündigung des Auftragnehmers in Textform, frühestens jedoch nach 36 Monaten von der Plattform gelöscht werden. Soweit der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen entsprechenden Auftrag erteilt, wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber vor der Löschung die von der Löschung betroffenen Daten auf einem geeigneten Medium übermitteln. Die Vergütung hierfür richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preisliste des Auftragnehmers.
2.3 Der Auftragnehmer führt eine regelmäßige Sicherung der Datenbank und des Dateisystems durch. Für die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen ist der Auftraggeber verantwortlich. Ist aufgrund eines Datenverlustes, den der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, eine Rückeinspielung von Daten aus den Sicherungskopien in das Produktivsystem erforderlich, wird der hierfür erforderliche Aufwand durch den Auftragnehmer nach Maßgabe der zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisliste zusätzlich berechnet.
§6 Verfügbarkeit
1. Der Auftragnehmer gewährleistet bei entgeltlichen Onlinediensten eine Verfügbarkeit von mindestens 99,5%.
1.1 Die Zielvorgabe bezieht sich dabei immer auf ein volles Kalenderjahr und wird wie folgt berechnet:
\(VF = \left[\left(\frac{VZ-AZ-NV}{VZ-NV}\right)\cdot100\right]\ge 99,5%\)
VF = Verfügbarkeit in %
VZ = Definierte Verfügbarkeitszeit in Minuten (Gesamtzeit)
AZ = Summe der Ausfallzeiten innerhalb der definierten Verfügbarkeitszeit
NV = Summe der geplanten bzw. ausgeschlossenen Nichtverfügbarkeit. Hierzu zählen:
- Alle Ausfallzeiten von weniger als 15 Minuten
- Planmäßige Wartungsarbeiten, sofern der Auftragnehmer dem Auftraggeber diese mindestens 8 Stunden im Voraus über die Plattform mitteilt. Der Auftragnehmer wird sich bemühen, geplante Wartungsarbeiten während der Wochenenden von 06:00 Uhr MEZ am Samstag bis 04:00 Uhr MEZ am Montag anzusetzen, soweit dies vernünftigerweise durchführbar ist.
- Nichtverfügbarkeit aufgrund von höherer Gewalt oder Umständen außerhalb der Kontrolle des Auftragnehmers. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Überschwemmungen, Brände, Erdbeben, terroristische Anschläge, soziale Unruhen, Streiks, staatliche Maßnahmen, Störungen des Internets sowie widerrechtliche Angriffe Dritter auf die Infrastruktur der Plattform.
1.2 Das Verfügbarkeitsziel dieser Vereinbarung gilt als erreicht, wenn der definierte Schwellenwert im Messzeitraum vom Auftragnehmer erreicht wurde. Der Messzeitraum umfasst immer ein volles Kalenderjahr. Sollte der Onlinedienst durch den Auftraggeber im laufenden Kalenderjahr beauftragt werden, so wird die Verfügbarkeit für den bereits abgelaufenen Leistungszeitraum mit 100% angesetzt.
2. Der Auftragnehmer kann das Verfügbarkeitsziel durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftraggeber mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten anpassen. In diesem Fall gilt § 12 Ziffer 3 dieses Vertrages.
3. Hat der Auftragnehmer das Nichterreichen der hier vereinbarten Verfügbarkeit zu vertreten, kann der Auftraggeber von der vereinbarten Vergütung, die für das betreffende Jahr zu zahlen wäre, für jeweils 0,1% geringerer Verfügbarkeit einen Abzug in Höhe von 0,05% als pauschalen Schadensersatz vornehmen. Damit sind alle Ansprüche wegen der zeitweisen Nichtverfügbarkeit der Plattform abgegolten, soweit der Auftragnehmer diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
4. Um den Anspruch geltend zu machen hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer innerhalb von 90 Tagen nach Ablauf des Messzeitraums eine detaillierte Aufstellung der Ausfallzeiten inklusive Datum, Uhrzeit und Dauer zu übermitteln.
5. Bei unentgeltlichen Onlinediensten schuldet der Auftragnehmer keine Mindestverfügbarkeit des Onlinedienstes. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen Nichtverfügbarkeit bestehen nur dann, wenn die Nichtverfügbarkeit vom Auftragnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Ein Kündigungsrecht des Auftraggebers aufgrund für den Auftraggeber nicht mehr zumutbarer Nichtverfügbarkeit bleibt unberührt.
§7 Nutzungsrechte
1. Dem Auftraggeber steht an den Onlinediensten und der Anwendungsdokumentation während der Laufzeit des jeweiligen Vertrags das nicht ausschließliche und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der Onlinedienste für eigene Geschäftszwecke zu. Dem Auftraggeber ist es insbesondere untersagt, die Plattform außerhalb der für ihn vorgesehenen Konfigurationsmöglichkeiten zu verändern.
2. Das Nutzungsrecht ist weder übertragbar noch darf die Plattform ganz oder teilweise von oder für Dritte genutzt werden, soweit letzteres außerhalb der Geschäftszwecke des Auftraggebers erfolgt. Die Vermietung, der Verleih, sowie jede anderweitige entgeltliche oder unentgeltliche, zeitweise oder dauerhafte Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte bzw. das Ermöglichen der Nutzung der Plattform durch Dritte sind ausdrücklich untersagt.
3. Durch diesen Vertrag werden dem Auftraggeber keinerlei Eigentumsrechte irgendwelcher Art oder dauerhafte bzw. über die Laufzeit des Vertrags und den über die jeweiligen Funktionalitäten des Onlinedienstes definierten Einsatzzweck hinausgehende Nutzungsrechte eingeräumt. Alle Rechte an den Onlinediensten und den zugrundeliegenden Softwareapplikationen im Original, in Kopie oder modifizierter Form verbleiben beim Auftragnehmer.
§8 Neue Versionen der Onlinedienste
1. Der Auftragnehmer entwickelt die Plattform und die Onlinedienste kontinuierlich fort. Neue Versionen entgeltlicher Onlinedienste werden grundsätzlich nur nach entsprechender Abstimmung mit dem Auftraggeber eingesetzt. Letzteres gilt nicht, sofern der Einsatz der neuen Version zur Beseitigung von Fehlern erforderlich ist. Bei unentgeltlichen Onlinediensten ist der Auftragnehmer jederzeit berechtigt, mit einem entsprechenden Hinweis auf der Plattform neue Versionen des Onlinedienstes einzusetzen.
2. Ein Anspruch des Auftraggebers auf den Einsatz neuer Versionen besteht jedoch nicht, es sei denn bei entgeltlichen Onlinediensten ist der Einsatz aufgrund gesetzlicher Änderungen zwingend notwendig. Keine Gesetzesänderungen in diesem Sinn sind Änderungen, die auf vertraglicher Basis oder einseitiger Bestimmung außerhalb der formalen Gesetzgebung erfolgen, auch wenn diese Änderungen zu ihrer Wirksamkeit einer Bestätigung oder Verbindlicherklärung des Gesetzgebers bedürfen.
§9 Support
1. Der Auftragnehmer erbringt gegen gesonderte Vergütung Supportdienste, die zur Beratung und Unterstützung des Auftraggebers bei der Nutzung der Onlinedienste dienen. Die Vergütung erfolgt nach Aufwand gemäß der bei Leistungserbringung aktuellen Preisliste
2. Die Meldung von Fehlern hat über die E-Mailadresse software@villaret.de zu erfolgen.
§10 Sachmängel der Onlinedienste
1. Treten Fehler in den Onlinediensten auf, benachrichtigt der Auftraggeber den Auftragnehmer gemäß § 9 Ziffer 2.
2. Fehlermeldungen des Auftraggebers müssen die Reproduzierbarkeit nachweisen, sofern dies möglich und zumutbar ist, die Angabe der Programmfunktion und den Text der Fehlermeldung sowie die Beschreibung der Fehlerauswirkungen enthalten.
3. Der Auftraggeber gewährt dem Auftragnehmer den zur Fehleranalyse und -beseitigung erforderlichen Zugang zu seinen Daten. Soweit zur Fehleranalyse und –beseitigung erforderliche Daten des Auftraggebers nicht auf der Plattform verfügbar sein sollten, stellt der Auftraggeber diese Daten separat zur Verfügung. Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer durch ausreichende kostenlose Bereitstellung von qualifiziertem Bedienungspersonal und allen anderen für die Fehleranalyse und -beseitigung erforderlichen Mitwirkungsleistungen.
4. Der Auftragnehmer stellt ausreichende Ressourcen für die Fehlerbehebung zur Verfügung, um einen Fehler in zur Schwere der Funktionsbeeinträchtigung durch den Fehler und zur Fehlerursache angemessener Zeit zu beseitigen. Existieren zu dem gemeldeten Fehler Umgehungsmöglichkeiten, wird der Auftragnehmer mitteilen, ob und gegebenenfalls durch welche alternativen Funktionen der Fehler umgangen werden kann.
5. Fehler in den Onlinediensten werden durch mehrfache Nachbesserung behoben. Minderung und Kündigung des betroffenen Vertrags wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs sind erst zulässig, wenn die Nachbesserung fehlschlägt und dem Auftraggeber weitere Nachbesserungsversuche nicht mehr zumutbar sind. Die Kündigung eines Vertrags ist zudem nur bei Vorliegen wesentlicher Mängel zulässig.
§11 Verantwortlichkeiten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber wird alle Genehmigungen von Seiten Dritter (z.B. des Betriebsrates) oder von Behörden beschaffen, die die Nutzung der Onlinedienste durch den Auftraggeber betreffen. Dies gilt nicht für den technischen Betrieb der Plattform sowie hinsichtlich möglicher Rechte Dritter an der Plattform.
2. Der Auftraggeber gewährleistet in seiner Sphäre Datenschutz, Datensicherheit und Absicherung des Know-how des Auftragnehmers, seiner technischen Schutzrechte und Urheberrechte gegenüber Mitarbeitern und Dritten.
2.1 Hierzu zählen insbesondere die Virenfreiheit der an die Plattform übermittelten Daten und Informationen sowie die Erlaubnis zur Erhebung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten.
3. Der Auftraggeber ist für einen dem Stand der Technik entsprechenden Internetzugang sowie für die Einhaltung der sonstigen Systemvoraussetzungen seiner Systeme, insbesondere den Einsatz einer geeigneten Browsersoftware, verantwortlich.
3.1 Die entsprechenden Spezifikationen und Systemvoraussetzungen ergeben sich dabei aus der Anwendungsdokumentation. Der Auftragnehmer kann die Spezifikation bei entgeltlichen Onlinedienten durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftraggeber mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten, bei unentgeltlichen Onlinediensten jederzeit anpassen. In diesem Fall gilt §12 Ziffer 3 dieses Vertrages.
4. Der Auftraggeber darf die Onlinedienste und die Plattform nicht für unerlaubte oder rechtswidrige Handlungen nutzen oder rechtswidrige oder unerlaubte Inhalte damit verarbeiten. Der Auftraggeber hat alle Handlungen zu unterlassen, die die Onlinedienste selbst, die Nutzung der Onlinedienste durch Dritte und/oder die Integrität der auf der Plattform enthaltenen Daten beeinträchtigen können.
5. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für alle Aktivitäten, die im Rahmen seiner Benutzerkonten stattfinden und haftet für alle Mitarbeiter und Dritte, die mit seiner Kenntnis oder ohne seine Kenntnis aber aufgrund fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens des Auftraggebers von seinen Systemen und/oder mit seinen Zugangsdaten Zugang zur Plattform haben.
§12 Laufzeit und Kündigung
1. Die Laufzeit des Vertrages ist, soweit kein Abonnement vereinbart ist, unbefristet und beginnt mit Vertragsschluss (siehe § 2).
2. Soweit kein Abonnement vereinbart ist, kann der Vertrag von beiden Vertragsparteien bei entgeltlichen Onlinediensten durch schriftliche Erklärung mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden; bei unentgeltlichen Onlinediensten kann die Kündigung seitens des Auftraggebers jederzeit mit sofortiger Wirkung, seitens des Auftragnehmers jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen erfolgen. Im Falle eines Abonnements gelten die vorstehenden Kündigungsregelungen erst nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit, d.h. eine Kündigung erst erstmalig auf den Zeitpunkt des Ablaufs der Mindestlaufzeit möglich.
3. Sieht dieser Vertrag ein Recht für den Auftragnehmer vor, bei entgeltlichen Onlinediensten Leistungsinhalte oder Bedingungen dieses Vertrages oder einzelner Onlinedienste durch einseitige Ankündigung für die Zukunft zu ändern, so ist der Auftraggeber, sofern er mit der Änderung nicht einverstanden sein sollte, berechtigt, den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung gemäß der vorstehenden Regelungen zu kündigen. Im Falle der Kündigung verbleibt es bis zum Ablauf des Vertrags bei den ursprünglichen Bedingungen.
4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt. Die außerordentliche Kündigung aufgrund einer Vertragsverletzung der anderen Vertragspartei setzt voraus, dass die Vertragsverletzung unter angemessener Fristsetzung abgemahnt wurde und die Vertragsverletzung gleichwohl fortgesetzt oder wiederholt wurde.
5. Sämtliche Kündigungen bedürfen der Schriftform.
6. Auf der Plattform gespeicherte Daten des Auftraggebers werden nach Vertragsende spätestens innerhalb von einem Monat durch den Auftragnehmer gelöscht. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die Daten zum Vertragsende für sich zu sichern. Es gelten § 5 Ziffer 2.2 Sätze 2 und 3 entsprechend.
§13 Verhältnis zu anderen zwischen den Vertrags-parteien geschlossenen Vereinbarungen
1. Zusätzliche Werk- und/oder Dienstleistungen werden ausschließlich auf Basis eines unabhängigen, eigenständigen Beratungs- und Dienstleistungsvertrages erbracht. Dies gilt insbesondere auch für eine kundenindividuelle Parametrisierung eines Onlinedienstes.
2. Die Vertragsparteien halten die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes ein. Im Rahmen der Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erhebt, verarbeitet oder nutzt der Auftragnehmer u.a. auch personenbezogene Daten des Auftraggebers im Wege der weisungsgebundenen Auftragsdatenverarbeitung; die diesbezüglichen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ergeben sich aus der gesonderten Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung.
3. Bei Widersprüchen zwischen einzelnen Vertragsdokumenten haben die Bestimmungen von Anlagen Vorrang vor den Bestimmungen dieses Vertrages. Inhalte einer Dokumentation gelten nachrangig zu den Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser AGBs.
§14 Vergütung, Nebenkosten, Fälligkeiten
1. Die Höhe der Servicegebühren für entgeltliche Onlinedienste und der Abrechnungszeitraum ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag.
2. Die Servicegebühr ist jeweils zu Beginn des Abrechnungs-Zeitraums im Voraus mit entsprechender Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer fällig. Die Rechnung ist innerhalb von 10 Tagen nach Fälligkeit zu zahlen. Der Auftraggeber gerät mit Ablauf dieser Zahlungsfrist automatisch in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung des Auftragnehmers bedarf.
3. Beginnt oder endet der Vertrag für einen entgeltlichen Onlinedienst im laufenden Abrechnungs-Zeitraum, so erfolgt die Berechnung der Servicegebühr für diesen Zeitraum zeitanteilig. Für die Berechnung zeitanteiliger Servicegebühren wird für jeden Tag einer monatlichen Servicegebühr 1/30 der monatlichen Servicegebühr in Ansatz gebracht.
4. Die Höhe der Servicegebühr kann vom Auftragnehmer zum Ende des Abrechnungszeitraums, bei Abonnements jedoch nicht vor Ablauf der Mindestlaufzeit mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten durch schriftliche Mitteilung des Auftragnehmers um nicht mehr als 5% p.a. angepasst werden. In diesen Fällen gilt § 12 Ziffer 3 dieses Vertrages.
5. Alle Preise sind spesenfreie Netto-Barpreise und verstehen sich zuzüglich der zum Leistungszeitpunkt gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und etwaiger sonstiger Steuern und Zölle, die auf die Onlinedienste erhoben werden.
6. Zahlungen sind in der Weise auf das in der Rechnung angegebene Konto zu leisten, dass Bankspesen zu Lasten des Auftraggebers gehen und der Auftragnehmer spätestens mit Ablauf der Zahlungsfrist über die Zahlung verfügen kann.
7. Im Verzugsfalle ist der Auftragnehmer unter Vorbehalt der Geltend¬machung eines weiteren Schadens berechtigt, Zinsen in Höhe von 9 v.H. über der jeweiligen Höhe des Zinssatzes der Europäischen Zentralbank für Hauptrefinanzierungs-geschäfte zu berechnen. Bei Zahlungsverzug oder sonstigem begründetem Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Auftraggebers ist der Auftragnehmer – unbeschadet sonstiger Rechte – befugt, Sicherheiten und Vorauszahlungen für ausstehende Leistungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.
8. Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung von mehr als einer Rechnung oder wesentlicher Teile davon in Verzug, hat der Auftragnehmer das Recht, die Rechteeinräumung zu widerrufen und den Zugang zur Nutzung der Plattform mit sofortiger Wirkung zu unterbinden. Im Zweifel stellt weder ein solcher Widerruf, noch Unterbinden des Zugangs einen Rücktritt von diesem Vertrag dar. Der Zugang ist wiederherzustellen, sobald der Auftraggeber die Zahlungsrückstände vollständig ausgeglichen hat.
9. Zur Zurückbehaltung oder Aufrechnung berechtigen den Auftraggeber nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber des Weiteren nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis wie die Forderungen des Auftragnehmers beruht.
§15 Schutzrechte
1. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die von ihm bereitgestellten Onlinedienste seiner Kenntnis nach frei von Schutzrechten Dritter sind, die ihre vertragsgemäße Nutzung durch den Auftraggeber ausschließen oder einschränken.
2. Werden nach Vertragsabschluss Verletzungen von Schutzrechten gemäß Ziffer 1 geltend gemacht und wird die vertragsgemäße Nutzung der Onlinedienste beeinträchtigt oder untersagt, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, nach seiner Wahl entweder die Onlinedienste in der Weise anzupassen oder zu ersetzen, dass sie nicht mehr unter die Schutzrechte fallen, gleichwohl aber den vertraglichen Bestimmungen entsprechen, oder das Recht zu erwirken, dass die Onlinedienste uneingeschränkt und ohne zusätzliche Kosten vertragsgemäß genutzt werden können. Dies gilt nicht bei unentgeltlichen Onlinediensten. Letztere kann der Auftragnehmer auch ersatzlos einstellen.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn gegen ihn Ansprüche wegen Verletzung von Schutzrechten geltend gemacht werden und bei der Auseinandersetzung mit Dritten im Einverständnis mit dem Auftragnehmer zu handeln.
3.1 Der Auftragnehmer ist insbesondere berechtigt und, soweit dies rechtlich zulässig ist, verpflichtet, alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus diesen Ansprüchen ergeben, auf eigene Kosten durchzuführen. Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von allen Kosten und Ansprüchen frei, die gegen den Auftraggeber im Rahmen der Inanspruchnahme Dritter wegen Verletzung von Schutzrechten geltend gemacht werden. Bei unentgeltlichen Onlinediensten gilt dies nur, wenn der Auftragnehmer positive Kenntnis der entgegenstehenden Schutzrechte hatte oder grob fahrlässig nicht hatte.
3.2 Weitergehende Schadensersatzansprüche des Auftraggebers bestehen nicht, soweit der Auftragnehmer keine Kenntnis von den Schutzrechten hatte.
§16 Haftung und Schadenersatz
1. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus einer Garantie sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften.
2. Eine verschuldensunabhängige Haftung des Auftragnehmers auf Schadensersatz für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, wird ausgeschlossen.
3. Außerhalb der Fälle der Ziffer 1 gilt Folgendes:
3.1 Der Auftragnehmer haftet für versicherte Risiken, insbesondere solche, die von der betrieblichen Haftpflichtversicherung abgedeckt worden sind, bis zur Höhe von 500.000,- Euro.
3.2 Für nicht versicherte Ansprüche haftet der Auftragnehmer unabhängig von der in Frage kommenden Anspruchsgrundlage auch für eigene Mitarbeiter und im Rahmen des Vertrages eingeschaltete Dritte maximal auf einen Zahlungsanspruch in Höhe der durchschnittlichen monatlichen Servicegebühr der letzten sechs Monate.
3.3 Soweit keine vertragswesentliche Pflicht (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) verletzt wurde, ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.
3.4 Ebenso ausgeschlossen ist die Haftung des Auftragnehmers für indirekte und Mangelfolgeschäden.
3.5 Bei unentgeltlichen Onlinedienstes ist eine Haftung des Auftragnehmers außerhalb der Ziffer 1 ausgeschlossen.
§17 Verjährung
1. Schadensersatzansprüche verjähren, soweit sie nicht auf Vorsatz beruhen, innerhalb eines Jahres nach Kenntnis über die den Anspruch begründenden Umstände.
§18 Höhere Gewalt
1. Fälle höherer Gewalt (als solche gelten Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können) suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Vertragsparteien für die Dauer der Störungen und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten die daraus folgenden Einschränkungen den Zeitraum von einer Woche, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Onlinedienstes den Vertrag ohne Einhaltung einer weiteren Frist zu kündigen. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
2. Als höhere Gewalt gelten auch vom Auftragnehmer nicht verschuldete Folgen eines Arbeitskampfes beim Auftragnehmer oder einem Dritten, sofern sich dadurch Auswirkungen auf die Leistung des Auftragnehmers ergeben.
§19 Geheimhaltung
1. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, die vor oder nach Abschluss des Vertrages erlangten Informationen über geheimes Know-how oder Betriebsinterna des jeweils anderen Vertragspartners streng vertraulich zu behandeln. Dies betrifft insbesondere alle nicht öffentlich zugänglichen Informationen über die Onlinedienste des Auftragnehmers sowie die im Rahmen der Onlinedienste verarbeiteten Daten des Auftraggebers.
2. Beide Vertragsparteien werden ihre Mitarbeiter (einschließlich nur zeitweise beschäftigter Mitarbeiter, Praktikanten u.ä.) und gegebenenfalls im Zuge der Durchführung dieses Vertrages eingeschaltete Subunternehmer schriftlich zur Wahrung der Geheimhaltung in dem genannten Umfang verpflichten und dem jeweils anderen Vertragspartner entsprechende Verpflichtungserklärungen auf Verlangen überlassen. Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrages unbeschränkt fort.
3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertragsschluss im Rahmen seiner Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu kommunizieren.
§20 Verschiedenes
1. Soweit dieser Vertrag keine einseitigen Änderungs-bzw. Anpassungsrechte des Auftragnehmers vorsieht, bedürfen Änderungen und Ergänzungen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, wobei von diesem Schriftformerfordernis selbst ebenfalls nur schriftlich abgewichen werden kann. Änderungen oder Ergänzungen im Rahmen der vertraglich vorgesehenen Änderungs- bzw. Anpassungsrechte können auch elektronisch über die Plattform mitgeteilt werden und werden wirksam, sobald der Auftraggeber im Rahmen des nächsten Zugriffs auf die Plattform auf die Änderung bzw. Ergänzung hingewiesen wurde und die Möglichkeit zur Kenntnisnahme und zum Ausdruck der Änderung/Ergänzung hatte.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragsparteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Klausel durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.
3. Es gilt ausschließlich das Recht der Schweiz. Die Regelungen des “UN Kaufrechts“ (CISG) und Verweisungen in ausländische Rechtsordnungen finden keine Anwendung.
4. Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag ist Berlin.